Heiraten in atemberaubendem Ambiente

Ihre Traumhochzeit auf
GUT LEBEN am Morstein

Mit einer großen Empathie für Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse gestalten wir mit Ihnen zusammen Ihre persönliche Traumhochzeit. Unser über 100 Jahre altes, stilvoll renoviertes Weingut, mit Gourmet-Restaurant in der ehemaligen Gutsvilla, die zur Eventfläche ausgebauten Zwillingsgewölbekeller und ein idyllischer Weingarten, bieten dabei im Herzen des Weinanbaugebiets Rheinhessens die perfekte Kulisse für den schönsten Tag Ihres Lebens.

Location

Programm

Bewirtung

Übernachtung

Budget

Kontakt

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Location

Schlösschen am Morstein

Mehrere Salons, Beletage, Balkon und zwei Terrassen - 220m²

Bis zu 70 Personen

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Location

Weingarten am Morstein

Historische Gartenanlage – 1000 m²

Bis zu 150 Personen

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Gewölbe am Morstein

2 verbundene Gewölbe –  380 m²

Bis zu 180 Personen

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Location

Alte Scheune

Eventfläche mit 3 Räumen und Terrassenzugang - 170m²

Bis zu 100 Personen

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Location

Historischer Innenhof

Innenhof –  350 m²

Bis zu 120 Personen

Programm

Programm

Trauung

Halten Sie Ihre freie Trauung in unserem historischen Weingarten oder Innenhof.

Oder lassen Sie sich im nahegelegenem Standesamt oder den Kirchen trauen.

Programm

Sektempfang

Unser Weingarten – Ihre perfekte Location für einen einzigartigen Empfang Ihrer Hochzeitsfeier.

Programm

Abendessen

Unser talentiertes Küchen-Team serviert „Authentische, gehobene Küche, die jeden glücklich macht”.

Programm

Shooting

Das herrschaftliche Haupthaus umgeben von einem zauberhaften Garten – Ein traumhafter Ort für Ihr Hochzeitsshooting.

Programm

Kaffee und Kuchen

Zur Überbrückung zwischen Sektempfang und Abendessen servieren wir Kaffee und Kuchen.

Programm

Entertainment

Unsere Eventfläche, die mit modernster Technik ausgestattet ist, bietet viele Möglichkeiten für Musik und Tanz. Gerne empfehlen wir Ihnen unsere vertrauten Dienstleister.

Bewirtung

Erlesene Weine und kulinarische Köstlichkeiten bilden den Rahmen, der Ihr Event unvergesslich macht.

Bewirtung

Buffet

Leckere pflanzenbasierte und konventionelle Speisen.

Bewirtung

Mitternachtsimbiss

Chili sin Carne oder unsere Currywurst (Rind) mit Jaffna Curry und Schweizer Brötchen als Mitternachtsimbiss.

Bewirtung

Menü

Freuen Sie sich auf harmonische Kompositionen, wilde Überraschungen und ein Feuerwerk aus Aromen.

Menüvorschläge

Bewirtung

Getränke

Wunderbare Weine aus der Region, die Sie bei einem exclusiven Tasting persönlich auswählen.

Getränkekarte

Übernachtung

Übernachten Sie nach Ihrer Hochzeitsfeier in unserem exklusiven Hotel mit historischem Ambiente. Bei der Buchung aller Zimmer erhalten Sie diese zu Sonderkonditionen.

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Gemächer am Morstein

Honeymoon Suite

Diese Honeymoon Suite in unseren Gemächern verfügt über 24 m² Fläche und eine freistehende Badewanne.

Mehr erfahren

24 m² - 179 €
Bett 180x200 cm
Badewanne

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Gemächer am Morstein

Doppelzimmer

15 Doppelzimmer zwischen 18-33m²

Mehr erfahren

18-33 m² - 139-159 €
Bett 160x200cm

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Gemächer am Morstein

Einzelzimmer

4 Einzelzimmer zwischen 9 und 16m²

Mehr erfahren

9-16m² - 99€
Bett 100x200/120x200/
140x200 cm

Budget

Unser Team freut sich, Sie in allen Bereichen bei der individuellen Gestaltung und Planung Ihrer Feier tatkräftig zu unterstützen.

Preise

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Hochzeiten auf GUT LEBEN am Morstein

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
  2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem GUT LEBEN am Morstein abgeschlossen werden.

Andere AGB als die des Hotels werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

  1. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vertrag kann grundsätzlich nicht einseitig gelöst werden. Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur im Einverständnis mit dem Hotel und unter Berücksichtigung der Regelungen in Ziffer I.6 dieser AGB erfolgen. Reservierte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 11 Uhr zu räumen. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
  2. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  3. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Hotel bemühen, gleichwertigen Ersatz in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen.
  4. Rechnungen sind grundsätzlich sofort nach Erhalt und ohne Abzug von Skonto fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem am Fälligkeitstag geltenden Basiszinssatz zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Bei einer Gesamtreservierung über mehr als 10 Übernachtungen behält sich das Hotel vor, eine Vorauszahlung in Höhe von mind. 30 und max. 100 % (Wohnsitz im Ausland) der bestellten Leistung zu fordern. Diese Betrag ist 14 Kalendertage vor Anreise fällig.
  5. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
  • bei Stornierungen im Zeitraum von 30 – 8 Tagen vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 50% der bestellten Leistungen,
  • bei Stornierungen im Zeitraum vom 7. Kalendertag bis zum vereinbarten Leistungspunkt werden 80% der bestellten Leistung, bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen, fällig.

Stornierungsgebühren werden um den Betrag der Logis vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer zum bestellten Termin erzielt werden können. Ist die bestellte Leistung teilbar und nur ein Teil der Leistung nicht abgenommen, so werden die Stornokosten nach Maßgabe der Abstufung des vorstehenden Absatzes auf der Basis des auf diesen Leistungsteil entfallenden Betrages der bestellten Leistung fällig. Der Nachweis höher ersparter Aufwendungen durch den Vertragspartner bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

  1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise im Hotel anzuzeigen. Ansprüche des Vertragspartners sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Hotel schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Vertragspartners verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Kalendertag, an dem die Leistungserbringung nach dem Vertrag beendet werden sollte.
  2. Für zusätzlich angefragte Leistungen (Kinderbett, täglicher Wäschewechsel, Zimmerservice, oder hier nicht aufgeführte Leistungen) können Gebühren anfallen. Für kostenlos im Bett der Eltern übernachtende Kinder bis 4 Jahre kann eine zusätzliche Gebühr für das Frühstück anfallen.
  3. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Worms.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ́s unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt, zu ersetzten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  5. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Tagungen und Seminare
  6. Reservierungen für Veranstaltungen werden für das Hotel erst verbindlich, wenn der Veranstalter das an ihn von dem Hotel übersandte Angebot bestätigt hat, sowie die gegebenenfalls geforderte Vorauszahlung von mindestens 30 % erfolgt ist. Reservierte Tagungsräume stehen dem Vertragspartner nur zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Räume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der Hotelleitung. Eine Abweichung von dieser Regelung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Für Stornierungen gilt Ziff. I.6 dieser AGB entsprechend. Die Anzahlung wird im Falle einer Stornierung mit den Stornierungsgebühren verrechnet.

  1. Für den Fall der Stornierung von Veranstaltungsräumen mit Verzehr sind die Bereitstellungskosten als pauschalisierter entgangener Gewinn zu bezahlen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, daß ein entgangener Gewinn nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist. Berechnungsgröße ist der zu erwartende Umsatz, wobei grundsätzlich die Auftragsbestätigung maßgeblich ist. Analog gilt hier Ziff. I.6 dieser AGB.
  2. Die Größe des Seminarraumes richtet sich nach der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Teilnehmerzahl.

Sollte die Teilnehmerzahl von der ursprünglich reservierten Anzahl um mehr als 10 % verringert sein, werden 90 % der ursprünglich reservierten Teilnehmeranzahl aller gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt, sobald die Auftragsbestätigung/der Vertrag unterschrieben beim Hotel eingegangen ist.

  1. Raumänderungen bleiben dem Hotel vorbehalten, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.
  2. Sollten Störungen oder Defekte an dem vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückhaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtung von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Gegenstände frei.
  3. Verschiebt sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die Anfangs- oder Schlusszeit der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzlich entstandene Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel hat den Umstand zu vertreten.